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Schutzmassnahmen für Gottesdienste

Ab dem 20. Juni stuft der Bundesrat die aktuelle Covid-19-Situation nicht mehr als „ausserordenliche“ sondern als „besondere“ Lage ein.  Damit sind viele Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben. Die Gottesdienste betreffen die Lockerungen nur zum Teil. Nach wie vor müssen sich die Pfarreien an das Schutzkonzept des Bistums halten.

Folgende Punkte sind für Gottesdienstbesucher/-innen wichtig:

  • Personen mit Krankheitssymptomen nehmen nicht am Gottesdienst teil.
  • Alle Gottesdienstbesucher/-innen desinfizieren vor dem Eintreten ihre Hände.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist vor, während und nach dem Gottesdienst einzuhalten.
  • Personen aus dem gleichen Haushalt können neben einander sitzen.
  • Weisse Punkte auf den Sitzbänken helfen, die Abstände einzuhalten.
  • Die Kirche bietet ca. 100-120 Besucher/-innen Platz.
  • Die Kommunion wird wortlos (ohne Amen) auf die Hand empfangen.
  • Singen ist in reduziertem Masse möglich. Die Gesangbücher werden nach dem Gottesdienst für eine Woche in Quarantäne gelegt.
  • Die Kollekte wird am Schluss des Gottesdienstes bei der Türe aufgenommen.
  • Vorläufig werden Gottesdienste ausschliesslich in der Pfarrkirche gefeiert.