Wer die Taufe für sein Kind wünscht, wendet sich ans Pfarramt. Im Gespräch wird ein Tauf- und ein Gesprächstermin abgemacht. Tauffeiern im Familienkreis beginnen in der Regel nach dem Sonntagsgottesdienst um 11.45 Uhr. In Ausnahmefällen sind Taufen auch am Samstag möglich. Gerne taufen wir Kinder auch im Gottesdienst.
Bei Kindertaufen sollte mindestens ein Elternteil zur katholischen Kirche gehören. Ebenso sollte einer der beiden Paten katholisch sein.
Wer eine kirchliche Hochzeit wünscht, wendet sich an Gemeindeleiter Christof Arnold. Gerne füllt er mit dem Traupaar die Ehedokumente aus und hilft, Anliegen und Wünsche im Zusammenhang der Trauung zu verwirklichen. Im Bistum Basel erhalten Gemeindeleiter die Bewilligung zur Trauassistenz nur für Kirchen und Kapellen im Gebiet ihres Pastoralraumes. Diakone und Priester sind überall bereichtigt, Trauungen zu gestalten.
Die Taufe und die Firmung kann man auch im Erwachsenenalter empfangen. Dies geschieht in der Pfarrei oder an der jährlichen Firmfeier des Bistums in Solothurn. Bei einem Erstgespräch mit dem Gemeindeleiter können Einzelheiten und Bedürfnisse der Vorbereitung besprochen werden.
Termine für katholische Bestattungen müssen immer mit dem Pfarramt und dem Bestattungsamt der Gemeinde abgesprochen werden. Die Reihenfolge ist nicht wichtig.
Ist das Pfarramtstelefon (Tel. Nr. 041 757 00 80) nicht besetzt, wird auf dem Telefonbeantworter eine Notfallnummer angegeben. Das Bestattungsamt der Gemeinde ist von Montag bis Freitag in den Bürozeiten besetzt. Während längeren Abwesenheiten wird unter der Nummer 041 757 22 10 eine Pikettnummer aufgeschaltet.
In Menzingen sind Bestattungen jeweils an den Wochentagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag möglich. In der Regel beginnen sie mit dem Trauergottesdienst um 9.30 Uhr. Anschliessend begibt sich die Gottesdienstgemeinschaft zu Beerdigung auf den Friedhof.
Kranke und gehbehinderte Pfarreiangehörige können die Kommunion bei sich zu Hause empfangen. Wenn sie die Krankenkommunion wünschen, können sie oder ihre Angehörigen sich an das Pfarramt wenden.
Ausgetretene, die der katholischen Kirche wieder beitreten möchten, wenden sich an den Gemeindeleiter. Er bespricht mit ihnen die Formalitäten und freut sich auf das Gespräch.
Auch Angehörige anderer Konfessionen können auf ihren Wunsch hin katholisch werden und ihr Anliegen mit dem Gemeindeleiter besprechen. Im Sinne der gegenseitigen konfessionellen Wertschätzung wird dieser Schritt jedoch nicht aktiv gefördert.