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Seit vielen hundert Jahren ist der Bergrücken unter dem Gubel besiedelt. Ursprünglich waren die Bewohnerinnen und Bewohner Genossen der Pfarrei Baar. Damit hatte der Pfarrer von Baar das Recht und die Pflicht, die Menzinger zu taufen, zu bestatten, mit ihnen Gottesdienst zu feiern und für ihr Seelenheil zu beten. Für diese Dienste wurden er und seine geistlichen Mitarbeiter von den Menzingern entsprechend entlohnt.

Leider aber war der Weg von Menzingen ins Tal – vor allem im Winter – beschwerlich und lang. Der Besuch des Sonntagsgottesdienstes war je nach Wetter nicht möglich. Umgekehrt erreichten die Priester vom Tal das Bergdorf oft nicht rechtzeitig, weshalb Sterbende ohne Beichte und Neugeborene ohne Taufe sterben mussten. Dies widersprach den Heilsvorstellungen der damaligen Menschen.

Wahrscheinlich schon im 14. Jahrhundert besuchten die Menzinger deshalb den Sonntagsgottesdienst in der Kapelle Schönbrunn. Doch sie wollten mehr. Sie wollten eine eigenständige Pfarrei. Im Namen der Menzinger gelangte der Zuger Stadtrat mit der entsprechenden Bitte an die römische Kurie. In einer Urkunde vom 12. Juli 1479 kam Papst Sixtus IV dieser Bitte nach.

Das Kloster Kappel jedoch wehrte sich gegen die Loslösung der Menzinger von Baar. Zumal das Kloster seit dem 13. Jahrhundert an den Einkünften der Pfarrei Baar beteiligt war. Ein Schiedsgerichturteil vom 15. April 1480 legte den Streit bei und verpflichtete die Menzinger zu Entschädigungszahlungen.

Heute gehören Edlibach und Finstersee zusammen mit dem Hauptdorf zur Pfarrei Menzingen.