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21.09.2020, 14.45

Seit dem 22. August gilt im Kanton Zug die Maskenpflicht für Anlässe mit über hundert Teilnehmenden, sofern die Abstände nicht eingehalten werden können. Diese Vorschrift betrifft auch Gottesdienste. An normalen Sonntagen können in Menzingen die Abstände eingehalten werden. An grossen Beerdigungen und besonderen Festgottesdiensten wird der Platz jedoch knapp. Wir sind froh, wenn die Gottesdienstbesucher/-innen Schutzmasken mitbringen, wenn viele Gäste zu erwarten sind. Wenn nötig werden Masken auch an der Kirchentüre abgegeben. Muss im Gottesdienst eine Maske getragen werden, machen die Kirchenordner und Plakate darauf aufmerksam. Nach wie vor müssen alle Kirchenbesucher/-innen zudem beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.