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20.10.2020, 12.02

Nach den Bestimmungen des Bundesrates gilt ab dem 19. Oktober 2020 Schutzmaskenpflicht in allen öffentlichen Innenräumen. Deshalb dürfen die Pfarrkirche und die Kapellen derzeit nur mit einer Schutzmaske besucht werden. Die Schutzmaskenpflicht entbindet nicht vor dem Einhalten der Sicherheitsabstände!

Ebenso müssen Schutzmasken im Pfarreizentrum „Vereinshaus“ getragen werden. Sie dürfen allenfalls in den für sie reservierten Räumen ausgezogen werden, sofern die Sitzungsteilnehmer sich dauernd am selben Plätz und im geforderten Abstand (1,5 m) zueinander aufhalten. Vor dem Verlassen des Platzes müssen die Schutzmasken wieder angezogen werden.

Nach wie vor steht die Pfarrhaustür allen Menschen mit ihren Anliegen offen. Jedoch dürfen sie das Pfarramt nur mit Maske betreten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Christof Arnold, Gemeindeleiter